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flo

Unregistered

1

Wednesday, August 12th 2009, 2:37pm

thema selbstständigkeit...

guten morgen :)
immer wieder kommt mir der gedanke der selbstständigkeit.... deshalb mal ein paar gedanken ....
Meine Situation:
Momentan bin ich Azubi und später muss ich noch Zivi leisten... und danach irgendwann eventuell Studium
Nun gibts so 3 Möglichkeiten die mir auf Anhieb einfallen, sein Studium zu bezahlen.
1. Man kriegt es geschenkt... (bei mir nich der Fall ;) )
2. Man geht nebenher jobben sei im Supermarkt Regale einräumen oder ein Nebenjob in dem Beruf den man in der Ausbildung gelernt hat (bei mir wärs FIAE)
3. Man macht sich einfach nebenher "selbstständig" und verdient Geld mit dem was man einigermaßen gut kann...
Ich bin nun noch nich so ganz fitt in dem Thema, aber wenn man sich selbstständig macht muss man doch ne GmbH o.ä. gründen. Da ich nun nich mal eben 25000 Euro Kapital habe, dann könnt ichs Studium auch so bezahlen, um ne GmbH zu gründen frage ich mich wie man sonst noch nebenher was machen könnte.
Jetzt gibts doch diese Mini-GmbH's.. wo man nur 1 Euro Startkapital haben muss und dafür dann 15 % des Gewinns zurücklegen muss, bis man die 25000 erreicht hat oder sich wieder aufgelöst hat...hört sich für mich interessant an...
Also momentan hab ich nich wirklich geplant das so zu machen aber interessant wärs schon zu wissen ob das so möglich ist...
Dazu ein paar Fragen:
Kann ich als Azubi/Angestellter/Wehrdienst oder Zivildienstleistender/Student überhaupt ne gmbh gründen??
Was kostet mich so eine Gründung?
Muss ich Abgaben leisten und wenn ja wie hoch?
Wieviel darf ich verdienen? (ist ja warscheinlich unterschiedlich ob ich Angestellter oder Student bin..)
Gibts irgendwas was ich beachten muss?
Bin ich immernoch in der gesetzl. Krankenversicherung drin, wenn ich denn "nebenher" mit ner mini-gmbh selbstständig bin?

Prometheus

Administrator

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2

Wednesday, August 12th 2009, 4:11pm

OK also das Thema ist nicht in 2 Sätzen erklärt aber da ich seit 8 Jahren selbständig bin beantworte ich Dir mal die Fragen und erkläre wieso weshalb warum mansches so ist wie es ist.

1. GmbH
Die GmbH ist eine Gesellschaftsform bei der das Unternehmen selbst eine juristische Person ist. Bedeutet Du als Gründer bist zwar inhaber der GmbH aber so gesehen dennoch bei dieser angestellt und beziehst somit ein Gesellschaftergehalt.
Vorteil: Die Haftung beschränkt sich auf die Höhe der Einlage (25000 € bei Gründung)
Nachteil: 12500 € Barmittel müssen bei Gründung auf einem Konto liegen + 12500 € innerhalb von 6 Monaten angehäuft werden + geschätzte 2000-3000 € Gründungskosten da die GmbH von einem Notar ins Handelsregister eingetragen werden muss und der Name bei der zuständigen IHK oder HWK eingetragen wird.

2. Alternative zur GmbH
In deinem Fall wäre die Alternative entweder eine ganz normale Einzelunternehmerschaft oder ein so genanntes Kleingewerbe. Im folgenden kurz die haupten Unterschiede.
Einzelunternehmerschaft: Umsätze dürfen bis 250000€ pro Jahr betragen. Ab dann muss das ganze ins Handelsregister eingetragen werden.
Kleingewerbe: Maximal 25000 € Jahresumsatz. Darf keine Umsatzsteuer ausweisen (auf deiner Rechnung dürfen keine 19% Mwst. aufgeführt sein). Die Umsätze werden am Ende des Jahres als Umsätze aus selbständiger Tätigkeit auf deiner Steuererklärung aufgeführt und fertig.
Vorteil bei der Kleingewerberegelung ist eindeutig das Du keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen brauchst, keine großartige Buchhaltung und das ganze mit ein wenig Starthilfe recht gut alleine hin bekommst. Bei der Einzelunternehmerschaft kannst Du allerdings auch z.B. mal nen Auftrag über 50000 € annehmen. Und bis auf die Buchhaltung hast Du da keinen Nachteil.
Was natürlich sein kann ist, dass der Kunde mit dem Du arbeiten willst darauf besteht das auf deinen Rechnungen die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Dann kannst Du die Kleingewerberegelung gleich vergessen.

Wie das in deinem Fall mit der Krankenversicherung aussieht bin ich mir gar nicht so sicher. Da das ganze ein Nebengewerbe sein soll und Du mit Sicherheit nicht mehr wie 15 Stunden pro Woche dafür arbeiten wirst (!!!) sollte deine bisherige Versicherung weiter dafür aufkommen. Meistens die Familienversicherung der Eltern.

An deiner Stelle würde ich mir alle Optionen offen halten und erst mal darauf hin arbeiten. Wenn Du nen guten Job findest wo Du neben dem Studium gutes Geld verdienen kannst würde ich das machen und ansonsten erst dann ein Gewebe anmelden wenn Du den ersten Auftrag hast. Das heißt der Kunde gibt Dir den Auftrag und im Härtefall brauchst Du das Gewerbe erst an dem Tag wo Du die Rechnung schreibst. Sonst meldest Du das Gewerbe an und bekommst 12 Monate keinen Auftrag aber hast trotzdem die Buchhaltung an der Backe.

Wenn Du das ganze mal wirklich detailiert erklärt haben möchtest kannst Du mich ja mal per PN kontaktieren dann machen wir mal nen Termin zum telefonieren aus. Das alles hier haar klein detailiert aufzuschreiben ist zu Umfangreich. Außerdem kann ich Dir dann gezielt Fragen beantworten. Und wer weiß - vielleicht gehöre ich auch mal zu deinen Auftraggebern ;)
Jedwege Anfragen bitte an Technomausi oder ShaoKhan richten. Dieses Konto ist und bleibt inaktiv.

flo

Unregistered

3

Wednesday, August 12th 2009, 7:30pm

hehe.. also in der ausbildung MUSS man sich ja selbst versichern, daher is dann keine elterliche familienversicherung (im studium geht das dann natürlich wieder)
die sache ist halt, wenn ich zb für jemanden ne webseite schreibe, dann muss das ja mehr oder weniger unter der hand geschehen, da ich ja so keine rechnung schreiben darf (bin echt nich der fitteste in dem gebiet..) solang ich das für nen clan oder sowas mache, is das ja kein ding.. aber wenn ich zb.. einfach ma so daher gesagt ne geschäftswebseite von ner privatversicherung schreiben soll oder sowas.. dann muss ich doch irgendwie ne rechnung schreiben.. die müssen ihre ausgaben ja rechtfertigen können... mit ner gmbh geht das natürlich, als privatperson eher nich so ;)
aber klar, wenn ich während dem studium nen job finde, bei dem ich das machen kann was ich will mit ordentlichem gehalt, nehm ich den natürlich... und gewerbeanmeldung erst bei auftrag ist auch n guter tipp, den hab ich ja auch noch nicht.. das wär auch wenn erst für später gedacht, wenn die ausbildung richtung ende geht... aber falls das mal aktueller werden sollte, komm ich gern auf dein angebot zurück :)

ShaoKhan

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4

Monday, October 12th 2009, 10:37am

kleine Anmerkung.

Ich glaub der Mindestumsatz nach §19 UsG liegt derzeit bei 17.500€ und nicht mehr bei 25.000 €
Zudem muss unter deinen Rechnungen 'n Text stehen, der hervorhebt, das du deine Rechnungen nach §19 ausweist / ausstellst.

Stell dir das net einfach vor .... der Markt is voll mit Informatikern und Leuten die sich so nennen.
Leben heisst - Narben tragen.

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